Auf den folgenden Seiten haben Sie einen Überblick über die einzelnen Einträge des Glossars.
Grünflächen können öffentlicher oder privater Natur sein und dienen insbesondere der Erholung, der städtebaulichen Gliederung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes. Zu ihnen gehören z.B. Parkanlagen, Spiel-, Sport-, Zelt- und Badeplätze, Dauerkleingärten und auch Friedhöfe.
Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und von Menschen betreten werden können.
Der Nutzungsartenbereich Gewässer umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen.
Grundschulen sind die Grundstufe des Schulsystems und umfassen die Klassen 1 bis 4. Der Besuch ist für alle Kinder verpflichtend, die bis zum 30. Juni des Aufnahmejahres das 6. Lebensjahr vollenden.
Das Gymnasium baut als weiterführende Schulform auf der Grundschule auf. Es umfasst die Mittelstufe (Sekundarstufe I) und die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II).