Auf den folgenden Seiten haben Sie einen Überblick über die einzelnen Einträge des Glossars.
Schulpflichtige Kinder, die wegen ihrer Besonderheiten oder Schädigungen ihrer geistig-seelischen oder körperlichen Anlagen und Entwicklung in einer allgemeinbildenden Schule nicht ausreichend gefördert werden können, werden nach einem Überprüfungsverfahren in eine ihrer Eigenart entsprechenden
Förderschule eingewiesen.